Mai 112019
 

Weiterführendes zur Idee der Enteignung

Die sogenannte Debatte um die Enteignung scheint fast vollständig von Personen geführt zu werden, die keinen Begriff von oder kein Interesse an Enteignung haben. Gern auch beides. Wenn eine Fraktion der bürgerlichen Gesellschaft mit einer anderen darüber streitet, ob oder wie sehr dieser oder jener zu hoch gewordene Haufen Privatbesitzes abgetragen werden darf, wird es Zeit, dass von zuständiger Seite ein paar Handreichungen erfolgen. Bitte schnallen Sie sich an und stellen das Rauchen ein.

Reden wir also über Enteignung. Aber tun wir es richtig. Man kann Fragen von morgen nicht verhandeln, als seien sie Fragen von heute. Und man kann sie nicht denen überlassen, die ganz in der Jetztzeit kleben. Beginnen wir, wo die andern aufhören.

Beim Wort schon. Sie hören ja auf, ehe sie angefangen haben. Der Ausdruck ›Enteignung‹ macht klar, wo dieses ganze Gerede steht und stehen will. Da soll wem was genommen werden, worüber man sich, je nach Neigung, dann diebisch zu freuen oder kapital zu empören hat. Die positive Seite des Akts bleibt dabei verborgen: Jede Enteignung ist eine Aneignung. Nicht wem man es nimmt, wem man es gibt, ist entscheidend. Die bloße Rede von der Enteignung unterschlägt genau das.

Eigentum ist immer. Es entsteht durch die Arbeit selbst, indem der Mensch Stoffe der Natur für seine Zwecke brauchbar macht. Spätestens im Konsum gehört das geschaffene Gut ganz ihm, doch vor dem Konsum liegen Herstellung und Verteilung. Die Form, gegen die es gehen muss, ist das Privateigentum, und zwar im Prozess der Produktion und Distribution, nicht im Vorgang der Konsumtion. Und als Privateigentum ist es etwas anderes als Eigentum überhaupt. Wer von Enteignung redet, sollte wissen, dass da etwas genommen wird, was immer schon genommen wurde. Vom Menschen der Natur, und vom Menschen dem Menschen. Durch Arbeit ohnehin, durch Ausbeutung seit langer Zeit.

Es ist sinnlos, die Frage nach der Enteignung ohne die Machtfrage zu stellen. Erst wer sie als politische und nicht bloß ökonomische stellt, stellt sie ernsthaft. Ein Staat, der ein paar private Betriebe einkassiert, um sie fortan selbst zu betreiben, tritt bloß als weiterer Akteur im Kapitalismus auf. Er überwindet den Kapitalismus nicht, er nimmt an ihm teil. Bevor Enteignung nicht zur allgemeinen Erscheinung geworden ist, kann Staatseigentum nicht Volkseigentum werden.

Enteignung muss umfassend sein und unumkehrbar. Kein punktueller Akt des Ausgleichs, kein Trost für die Abgehängten, sondern ein Ausdruck der Gesittung. Sie ist das erste Mittel eines sozialistischen Staats, seinen Charakter durchzusetzen, der erste Schritt zur Vergesellschaftung. Wer sie noch im Plural denkt, hat sie schon wieder verloren. Denn unumkehrbar ist sie nur, wenn sie umfassend ist. Durchgesetzt von einer politischen Gewalt, die kein Interesse an der Umkehrung haben kann, und festgeschrieben in einer Verfassung, die ihre Umkehrung verbietet, so wie die gegenwärtige Rechtsordnung ihre Durchführung.

Das Bedürfnis, vergesellschaftetes Eigentum auch konkret haben zu wollen, ist mit Rücksicht auf den kindlichen Unmut über vermittelte Zusammenhänge, die Komplexität und Widersprüchlichkeit des Lebens, ebenso verständlich wie irrsinnig. Alle Ideen eines Volkseigentums in unmittelbarer oder kollektiver Form – sie mögen Arbeiterselbstverwaltung heißen, freie Produktion oder Commune – alle Ideen also, die Vergesellschaftung ohne Staatlichkeit denken, sind bloß vorausgreifend verklärte Sehnsüchte eines gemütlichen Kapitalismus und, in die Welt gesetzt, dessen faktische Restauration. Wo einzelne Menschen oder Gruppen sich vom gesellschaftlichen Zusammenhang absondern, wird ein konstituierendes Element des Kapitalismus bewahrt: die Atomisierung der gesellschaftlichen Produktion durch Aufspaltung in Privatarbeiten. Der Staat, wo er wirklich Staat ist, enthält zumindest die Möglichkeit, aus der Sphäre des partikularen Gegeneinanders herauszutreten und das Einzelne zum Besonderen innerhalb eines Allgemeinen zu vermitteln. Er kann das nicht gut, doch er kann es überhaupt. Die unvollkommene Lösung ist besser als die nicht vorhandene. Allein durch den Staat können Produktionsmittel den Menschen wirklich gehören. Es allen geben bedeutet es allen nehmen. Nur was keinem gehört, kann allen gehören.

Enteignung gewinnt erst als Mittel Sinn, die Bedürfnisse der Menschen so gerecht und weit wie möglich zu befriedigen. Zur durchgreifenden Organisation also. Planung ist ein anderes Wort für die Überwindung jener Atomisierung. Erst durch die weitgehende und umfassende Vernetzung der Produktion kann Vergesellschaftung über die juristische Bestimmung hinaus zum realen, weil tätigen Verhältnis werden. Erst durch Planung ermächtigt der Mensch sich wirklich, unterwirft, wie seit je durch Arbeit die Natur, nun auch die Gesellschaft. Wenn Arbeit bedeutet, sich Natur anzueignen, tut Politik das nämliche mit der Gesellschaft.

Dass diese Aneignung umfassend sei, bedeutet das nicht, dass sie restlos sein muss. Wo ein systemischer Zusammenhang vorliegt, kann Verschiedenheit und Abweichung nach innen beherrschbar bleiben. Eine restlose Vergesellschaftung ist ebenso unmöglich wie eine restlose Privatisierung. Ebenso wenig erstrebenswert im übrigen. Nicht in jedem Segment tut die Einführung der industriellen und vereinheitlichten Produktion der Qualität gut. Freie Produktion zudem hat über das ökonomische Erfordernis hinaus einen sittlichen Gehalt.

Das autonome Leben ist ein Ideal, und Sozialismus tatsächlich der Ort, wo Kleinbürgertum, das heute vom verketteten Kapitalismus fröhlich gefressen wird, eine Zukunft haben könnte. In geeigneten Bereichen – im Handwerk, im kommunalen Einzelhandel, bei Dienstleistungen etwa. Bloß wäre die Freiheit dort eine von außen und oben, durch umfassende Planung und Kontrolle des Wachstums beschränkte. Produktionsmittel könnten persönlich sein, solange man sie selbst und im Auftrag der Gesellschaft gebraucht, also weder wirklich frei ist noch sich die Arbeitskraft anderer Menschen aneignet.

Wo Planung und Staatseigentum als zwei Seiten der Vergesellschaftung ineinandergreifen, kann das Private im Staatlichen erscheinen, und nicht, wie heute, das Staatliche allenfalls im Privaten.

in: junge Welt v. 11. Mai 2019.

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